Kernpunkt bei der Spezifizierung von Verpackungen – also der Auswahl der adäquaten Verpackung für ein Produkt – ist es, sicherzustellen, dass die Verpackung dem vorgesehenen Zweck bestmöglich entspricht. Sie muss das Produkt über seinen Lebenszyklus schützen, einen effizienten Verpackungs- prozess sicherstellen, effizient für Lagerung und Vertrieb sein, Informationen über das Produkt liefern, Hinweise für Verkauf und Gebrauch geben, Produkt- und Verbrauchersicherheit unterstützen, verbraucherfreundlich sein etc., und das jeweils abgestellt auf Produkt und Markt.
Daher sind Verpackungen von Produkt zu Produkt unterschiedlich. Die Hersteller müssen bei den Funktionen der Verpackung Prioritäten setzen, um die jeweils am besten für das Produkt geeignete Verpackung auszuwählen.
Verpackungen müssen in Europa der EU-Richtlinie 94/62/EC (Europäische Verpackungsrichtlinie) entsprechen. Richtlinien für die Erfüllung dieser Anforde- rungen hat das CEN (Europäisches Komitee für Normung) in EN 13427:2004 „Verpackung – Anforderungen für die Anwendung der Europäischen Normung für Verpackung und Verpackungsabfall“ festgelegt. Zusätzlich gibt es fünf Normen über die Minimierung des Ressourcenverbrauchs, die Wiederverwendung, das Material-Recycling, die Energierückgewinnung und über Kompostierung bzw. biologische Abbaubarkeit. Die ISO 14021:1999 liefert weitere Richtlinien zu Umweltkennzeichnung und -deklaration. EUROPEN hat einen Leitfaden „Grundanforderungen an Verpackungen in Europa – Praxisleitfaden für die Anwendung der CENNormen“ herausgegeben, der auf der Website www.europen.be zur Verfügung steht.
Wer Verpackungen spezifiziert, ist sich der Notwendigkeit bewusst, dass eine Verpackung in ihrer Funktion den erforderlichen Schutz, Kennzeichnung etc. gewährleisten muss, dass sie kosteneffizient sein muss und keinesfalls unan- gemessen aufwendig oder irreführend sein darf.
Quelle: Pro Carton, 8027 Zürich
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