Verpackungslexikon

Serviceverpackung

Der Begriff Serviceverpackung fasst alle Verpackungsarten zusammen, welche im Einzelhandel dazu verwendet werden, die Ware für den Kunden einzupacken.

Definition
Eine Serviceverpackung ist eine Verkaufverpackung und somit keine Transportverpackung. Laut Verpackungsverordnung VerpackV §3 Begriffsbestimmungen geht dies klar hervor: Verkaufsverpackungen sind... "Verpackungen, die als eine Verkaufseinheit angeboten werden und beim Endverbraucher anfallen. Verkaufsverpackungen im Sinne der Verordnung sind auch Verpackungen des Handels, der Gastronomie und anderer Dienstleister, die die Übergabe von Waren an den Endverbraucher ermöglichen oder unterstützen (Serviceverpackungen) sowie Einweggeschirr." (VerpackV §3, Abs.2, Satz 2; Stand: 11. September 2010) Nach allgemeiner Auffassung werden darunter die auf der letzten Handelsstufe händisch befüllten Verpackungen verstanden, zum Beispiel Brötchentüten oder Kunststofftragetaschen“. Das Verpacken findet unmittelbar vor der Warenübergabe am Verkaufsort statt. „Der LAGA-Ausschuss für Produktverantwortung (APV) hat [...] 2008 [...] entschieden, dass Versandverpackungen keine Serviceverpackungen sind.“

Arten

Zu den Serviceverpackungen gehören:
• Tragetaschen
• Bodenbeutel
• Faltbeutel
• Pizzakartons
• Einschlagpapiere

Quelle: Wikipedia

 

 

 

 

Verpackungs-Lexikon.com ist das Lexikon für die Verpackungsbranche und enthält 331 Einträge

 

  Startseite             Links             Copyright-Hinweis             Impressum / Kontakt              Suchen 

Verpackungs-Lexikon Logo neu

 

☰Menü