Verpackungslexikon

Einwegverpackung

Einwegverpackung: Die Einwegverpackung ist nur für einen einzigen Transport bestimmt. Das kann z. B. darin begründet liegen, dass eine Rückführung und erneute Verwendung nicht wirtschaftlich ist, die Verpackung weiteren Transporten nicht standhält oder dass es sich bei dem Packgut um Unikate handelt, die eine ganz speziell zugeschnittene Verpackung erfordern. Wird eine Einwegverpackung mehrfach benutzt, kann es im Schadenfall zu Problemen kommen, da es sich um mangelhafte Verpackung aufgrund von Mehrfachnutzung handelt.

Beispiele für Einwegverpackungen sind:
• Einwegflaschen
• Joghurtbecher
• Konservendosen
• Holzkisten
• Wellpappschachteln
• Einwegpaletten

Quelle: Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. , Berlin

 

Verpackungs-Lexikon.com ist das Lexikon für die Verpackungsbranche und enthält 331 Einträge

 

  Startseite             Links             Copyright-Hinweis             Impressum / Kontakt              Suchen 

Verpackungs-Lexikon Logo neu

 

☰Menü